
Der Tieflader mit dem 160 t-Teil erreichte nach kurzer nächtlicher Fahrt das Richter-Werk in Hessisch Lichtenau.
Die Hallen, Anlagen und
Bearbeitungseinrichtungen der Richter Maschinenfabrik sind auf
große Werkstücke ausgelegt. Das Unternehmen beherrscht das Handling
und nicht zuletzt die passenden Transportlösungen für die
Großteile - jetzt auch zu Wasser.
Im März 2008 stand bei der Richter Maschinenfabrik
in Hessisch Lichtenau die Aufgabe ins Haus, eine Reihe von zirka
160 t schweren Gussteilen von England nach Hessisch Lichtenau zu
befördern. Nach erfolgter Bearbeitung mussten die Teile bis die USA
verbracht werden. Weil Autobahnen und Bundesstraßen in Nordhessen
zur Zeit wegen langfristiger Baumaßnahmen nur eingeschränkt für
Schwertransporte nutzbar sind, mussten die „Fracht-Scouts“ von
Richter auf die Suche nach Alternativen gehen.
Sie entdeckten den fast vergessenen Hafen von Hannoversch Münden,
wo der Zusammenfluss von Werra und Fulda den Ursprung der Weser
bildet, die sich von dort aus ihren beinahe 500 km langen Weg nach
Bremerhaven bahnt.
Mit der Idee, die alte Weserumschlagstelle durch massive
Betonverstärkung und Ausbau der Zufahrtswege zu einem
schwerlasttauglichen Stückgut-Hafen zu entwickeln, rannte Richter
bei der Stadt offene Türen ein.
Nach Genehmigung und von Richter finanziertem Ausbau lag am 19.
Juni bereits das erste Schiff mit seiner 160-t-Fracht für Hessisch
Lichtenau am Kai.
Bemerkenswert dabei: Moderne Binnenfrachtschiffe mit solcher
Ladekapazität haben einen Tiefgang von nur 1,2 m – das macht den
Transport zu Wasser zusätzlich interessant und
wirtschaftlich.
Beim ersten Entladevorgang brauchten die Spezialisten der Firma
Breuer & Wasel knapp eine Stunde, das 160 t schwere Teil über
die 17 m hohe Kaimauer auf einen 19-achsigen Tieflader zu setzen.
Bei der Richter AG gab es nach der gelungenen Aktion großes
Aufatmen. Der Tieflader erreichte das Werk nach kurzer nächtlicher
Fahrt.
Nun ist ein neues Kapitel im Schwerstmaschinenbau in Hessisch
Lichtenau aufgeschlagen.
Quelle: MM Logistik 06/2008 vom 01.09.2008